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Welche Steuerklasse
passt zu dir?

In 3 schnellen Fragen findest du heraus, welche Steuerklasse für deine Situation optimal ist – für 2026.

Frage 1 von 3

Wie ist dein Familienstand?

Leben Kinder in deinem Haushalt?

Wie verhält sich dein Einkommen im Vergleich zu deinem Partner?

Ist das dein Hauptjob?

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Alle Steuerklassen im Überblick

Deutschland hat 6 Steuerklassen – welche zutrifft, hängt von Familienstand, Kindern und Art der Beschäftigung ab.

Klasse 1

Ledige & Alleinlebende

Für Alleinstehende ohne Kinder im Haushalt. Standard-Steuerklasse ohne besondere Vorteile.

Klasse 2

Alleinerziehende

Für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete mit mindestens einem Kind. Enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Klasse 3

Besserverdienende Partner

Für Verheiratete, die deutlich mehr verdienen. Kombination mit Klasse 5 beim Partner. Niedrigster Lohnsteuerabzug.

Klasse 4

Verheiratet, ähnliches Einkommen

Standardklasse für Ehepaare, bei denen beide ähnlich viel verdienen. Gleiche Abzüge wie Klasse 1.

Klasse 5

Geringer verdienende Partner

Für Verheiratete mit dem niedrigeren Einkommen, wenn der Partner Klasse 3 hat. Höchste Abzüge.

Klasse 6

Zweiter & weiterer Job

Gilt automatisch für jeden weiteren Job. Kein Grundfreibetrag – höchster Steuerabzug aller Klassen.

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Häufige Fragen zur Steuerklasse

Antworten auf die wichtigsten Fragen – schnell und verständlich.

Steuerklasse 3 hat den niedrigsten monatlichen Steuerabzug – aber nur in Kombination mit einem Partner in Klasse 5. Für Singles ist Klasse 2 günstiger als Klasse 1, sofern Kinder vorhanden sind. Klasse 6 hat den höchsten Abzug.
Ja. Verheiratete können die Kombination aus 3/5 und 4/4 einmal pro Jahr beim Finanzamt wechseln. Der Wechsel ist kostenlos und gilt ab dem nächsten Monat. Seit 2020 ist das auch online über ELSTER möglich.
Bei 3/5 zahlt der Besserverdienende weniger Steuern monatlich – dafür hat das Paar am Jahresende oft eine Nachzahlung. Bei 4/4 ist die monatliche Last gleichmäßiger und die Steuererklärung meist unkomplizierter.
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Wenn ihr eine andere Kombination (z. B. 3/5) bevorzugt, müsst ihr das aktiv beim Finanzamt beantragen.
Du musst beim Finanzamt bestätigen, dass du alleinerziehend bist und kein weiterer Erwachsener in deiner Wohnung lebt, der keine eigene Wohnung hat (keine „Haushaltsgemeinschaft"). Das geht über einen einfachen Antrag (Formular).
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Nein, eine Pflicht besteht nicht. Aber da du als Alleinerziehender häufig mehr absetzen kannst (Kinderbetreuung, Fahrtkosten, usw.), lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung fast immer.
Im Todesjahr selbst und im darauffolgenden Jahr wird der verwitwete Ehepartner automatisch in Steuerklasse 3 eingeordnet (Witwensplitting). Danach wechselt er – je nach Situation – in Klasse 1 oder 2.