Seit 2021 zahlen rund 90 % aller Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Aber wann genau greift der Soli noch – und für wen? Und was hat das mit der Steuerklasse zu tun? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen kompakt und mit Rechenbeispielen.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Er beträgt 5,5 % der festgesetzten Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Soli für die große Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner weggefallen – durch eine deutliche Anhebung der Freigrenze.
Wer zahlt 2026 noch Soli?
| Lohnsteuer pro Jahr | Soli-Pflicht | Höhe |
|---|---|---|
| Bis 18.130 € (Ledige) | Kein Soli | 0 € |
| 18.131 € – 33.912 € (Ledige) | Milderungszone | Gleitend 0–5,5 % |
| Über 33.912 € (Ledige) | Voller Soli | 5,5 % der Lohnsteuer |
| Bis 36.260 € (Zusammenveranlagung) | Kein Soli | 0 € |
| 36.261 € – 67.824 € (Zusammenveranlagung) | Milderungszone | Gleitend 0–5,5 % |
| Über 67.824 € (Zusammenveranlagung) | Voller Soli | 5,5 % der Lohnsteuer |
Ab welchem Bruttogehalt wird Soli fällig?
Die Freigrenze bezieht sich auf die Lohnsteuer, nicht direkt auf das Bruttogehalt. Als grobe Orientierung für 2026:
| Situation | Bruttogehalt ca. | Soli |
|---|---|---|
| Ledig, Klasse 1 | bis ca. 73.000 €/Jahr | Kein Soli |
| Ledig, Klasse 1 | 73.000 – 140.000 €/Jahr | Milderungszone |
| Ledig, Klasse 1 | über 140.000 €/Jahr | Voller Soli (5,5 %) |
| Ehepaar, Klasse 3/5 | bis ca. 150.000 €/Jahr (gesamt) | Kein Soli |
📊 Rechenbeispiel: Dr. Müller, ledig, 120.000 € Bruttojahresgehalt
Welche Steuerklasse beeinflusst den Soli?
Da der Soli als Prozentsatz auf die Lohnsteuer berechnet wird, beeinflusst die Steuerklasse indirekt den monatlichen Soli-Betrag. In Steuerklasse 3 wird weniger Lohnsteuer einbehalten – also auch weniger Soli monatlich. In Steuerklasse 5 ist die Lohnsteuer höher – und damit auch der Soli.
Am Jahresende ist das jedoch egal: In der Steuererklärung wird der tatsächliche Soli auf Basis der Gesamteinkommensteuer berechnet – unabhängig von der Steuerklasse.
Körperschaftsteuer: Unternehmen zahlen noch vollen Soli
Während für natürliche Personen (Arbeitnehmer, Selbstständige) die Freigrenze gilt, zahlen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Das war politisch umstritten, ist aber weiterhin geltendes Recht.
Zusammenfassung: Solidaritätszuschlag 2026
- Wer zahlt: Nur Bezieher sehr hoher Einkommen (Lohnsteuer >18.130 €/Jahr ledig)
- Satz: 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer
- Milderungszone: Gleitender Übergang zwischen 18.130 € und 33.912 € Lohnsteuer
- Unternehmen: GmbH, AG zahlen weiterhin vollen Soli auf Körperschaftsteuer
- Steuerklasse: Beeinflusst den monatlichen Soli, nicht den Jahresbetrag
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wie hoch sind deine Abzüge insgesamt – mit und ohne Soli?
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