Das Faktorverfahren ist eine der am häufigsten übersehenen Möglichkeiten für Ehepaare, ihre Steuerlast fair aufzuteilen. Es kombiniert die Vorteile von Steuerklasse 3/5 (weniger Steuer beim Hauptverdiener) und 4/4 (keine hohen Nachzahlungen) – ohne deren Nachteile. Doch was steckt dahinter, und für wen lohnt es sich wirklich?
Was ist das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren wurde durch § 39f des Einkommensteuergesetzes (EStG) eingeführt und ist seit 2010 für alle verheirateten Paare und eingetragenen Lebenspartner verfügbar. Es ist eine Sondervariante der Steuerklasse 4 – offiziell heißt es deshalb auch „Steuerklasse IV mit Faktor".
Die Grundidee: Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor zwischen 0 und 1 (z. B. 0,73 oder 0,81), der auf den Lohnsteuerabzug beider Partner angewendet wird. Dieser Faktor spiegelt das Verhältnis der Einkommen der Partner wider. Das Ergebnis: Beide zahlen monatlich genau den Steueranteil, der ihrem tatsächlichen Einkommensanteil am gemeinsamen Haushaltseinkommen entspricht.
Formel zur Faktorberechnung
Das Finanzamt berechnet den Faktor automatisch auf Basis eurer voraussichtlichen Jahreseinkommen.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Situation: Sandra verdient 4.500 € brutto/Monat (54.000 €/Jahr), ihr Ehemann Kai 2.000 € brutto/Monat (24.000 €/Jahr). Gemeinsames Jahreseinkommen: 78.000 €.
Das Finanzamt berechnet zunächst die gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren (so als wäre das Einkommen gleich aufgeteilt): ca. 12.200 € pro Jahr.
Dann wird die Lohnsteuer berechnet, die beide in Klasse 4 zahlen würden: Sandra ca. 9.800 €, Kai ca. 2.600 €. Zusammen: 12.400 €.
Der Faktor für Sandra: 12.200 ÷ 12.400 ≈ 0,98. Dieser Faktor wird auf Sandras Klasse-4-Lohnsteuer angewendet: 9.800 × 0,98 = ca. 9.604 €/Jahr (≈ 800 €/Monat). Für Kai gilt derselbe Faktor: 2.600 × 0,98 ≈ 2.548 €/Jahr (≈ 212 €/Monat).
✨ Faktorverfahren – Sandra (4.500 € brutto) & Kai (2.000 € brutto)
⚖️ Vergleich: Klasse 3/5 (Sandra = 3, Kai = 5)
Beim Faktorverfahren zahlt Kai monatlich deutlich weniger Steuern als in Klasse 5 (212 € statt 470 €) – und Sandra mehr als in Klasse 3, aber weniger als in Klasse 4 allein. Das gemeinsame Jahresergebnis ist fast identisch, aber ohne unangenehme Nachzahlung.
Faktorverfahren vs. 3/5 vs. 4/4 im Überblick
| Kriterium | Klasse 3 / 5 | Klasse 4 / 4 | 4 mit Faktor ✨ |
|---|---|---|---|
| Steuerlast fair aufgeteilt | Nein | Ja | ✓✓ Optimal |
| Monatl. Netto Besserverdiener | Hoch | Mittel | Mittel-hoch |
| Monatl. Netto Geringverdiener | Niedrig | Mittel | Mittel |
| Nachzahlung am Jahresende | Oft ja | Selten | Kaum/nie |
| Steuererklärung Pflicht | Ja | Nein | Nein |
| Empfohlen bei Einkommensunterschied | Ja (groß) | Ja (gering) | Immer |
| Beantragung notwendig | Einmalig | Automatisch | 1× jährl. |
Für wen lohnt sich das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren eignet sich für alle verheirateten Paare und eingetragenen Lebenspartner, bei denen beide Partner berufstätig sind und sich die Einkommen unterscheiden. Besonders sinnvoll ist es:
- Wenn der geringer verdienende Partner durch Klasse 5 zu stark belastet wird (z. B. bei Teilzeit)
- Wenn ihr regelmäßige Nachzahlungen vermeiden wollt
- Wenn ihr beide finanzielle Unabhängigkeit im Alltag haben möchtet
- Wenn ein Partner Elterngeld oder andere einkommensabhängige Leistungen erwartet (dort zählt das Netto aus der Gehaltsabrechnung)
So beantragst du das Faktorverfahren – Schritt für Schritt
ELSTER-Konto anlegen oder einloggen
Gehe auf elster.de und melde dich an. Falls du noch kein Konto hast, registriere dich – die Aktivierung dauert 1–2 Wochen (Aktivierungsbrief per Post).
Formular „Steuerklassenwechsel" aufrufen
In ELSTER findest du unter „Formulare & Leistungen" den Antrag auf Steuerklassenwechsel bzw. die „Erklärung zum Faktorverfahren".
Voraussichtliche Jahreseinkommen eintragen
Gebt eure geschätzten Brutto-Jahreseinkommen für das kommende Jahr ein. Das Finanzamt berechnet daraus automatisch den Faktor.
Antrag einreichen
Nach dem Einreichen wird der Faktor in eure elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) eingetragen. Euer Arbeitgeber ruft die Daten automatisch ab.
Jährlich erneuern
Das Faktorverfahren muss einmal pro Jahr neu beantragt werden – da sich Einkommen ändern können. Der Aufwand ist gering: ca. 10 Minuten in ELSTER.
Häufige Fragen zum Faktorverfahren
Muss ich beim Faktorverfahren eine Steuererklärung abgeben?
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Da das Faktorverfahren die Lohnsteuer bereits sehr genau ans tatsächliche Einkommensverhältnis anpasst, gibt es am Jahresende kaum Abweichungen. Freiwillig lohnt sich eine Steuererklärung aber fast immer – etwa um Werbungskosten, Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen geltend zu machen.
Was passiert, wenn sich unser Einkommen ändert?
Wenn sich ein Einkommen stark ändert (z. B. durch Gehaltserhöhung, Jobwechsel oder Elternzeit), solltet ihr den Faktor aktualisieren. Das geht jederzeit über ELSTER. Liegt der tatsächliche Faktor am Jahresende weit vom beantragten ab, kann es zu einer kleinen Nachzahlung kommen.
Kann ich das Faktorverfahren auch beim Finanzamt persönlich beantragen?
Ja. Wer kein ELSTER-Konto hat, kann den Antrag persönlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen. Die entsprechenden Formulare gibt es auch zum Download auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Gilt das Faktorverfahren auch für 2026?
Ja, das Faktorverfahren nach § 39f EStG gilt weiterhin unverändert für 2026. Es gibt keine geplanten Gesetzesänderungen, die das Verfahren einschränken würden.
Können wir zwischen Faktorverfahren und 3/5 wechseln?
Ja, der Wechsel ist einmal pro Jahr möglich – genauso wie zwischen allen anderen Steuerklassenkombinationen. Ihr könnt also im nächsten Jahr zur Kombination 3/5 zurückwechseln, wenn das vorteilhafter wäre.
Fazit: Ist das Faktorverfahren das Richtige für euch?
- Ja, wenn ihr unterschiedlich viel verdient und euch eine faire monatliche Aufteilung wichtig ist.
- Ja, wenn ihr Nachzahlungen am Jahresende vermeiden wollt.
- Ja, wenn ein Partner Elterngeld oder andere nettoabhängige Leistungen erwartet.
- Weniger sinnvoll bei sehr großem Einkommensunterschied (mehr als 70/30), wo 3/5 monatlich etwas mehr Liquidität bringt.
- Aufwand: Einmal jährlich 10 Minuten in ELSTER – überschaubar für die Vorteile.
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