Alleinerziehende tragen besondere finanzielle Lasten: Ein Gehalt für Miete, Lebenshaltung und Kinderbetreuung. Der Staat erkennt das an – mit einem eigenen Entlastungsbetrag und der Steuerklasse 2. Was genau dahintersteckt, wer Anspruch hat und wie viel Geld du dadurch sparst, erklärt dieser Ratgeber.
Was ist Steuerklasse 2?
Steuerklasse 2 ist eine besondere Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende. Im Vergleich zu Steuerklasse 1 enthält sie einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG. Dieser wird monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – du bekommst also sofort mehr Netto und musst nicht auf die jährliche Steuererklärung warten.
Wer hat Anspruch auf Steuerklasse 2?
Folgende Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:
- Du bist ledig, geschieden, dauerhaft getrennt lebend oder verwitwet
- Mindestens ein Kind lebt in deinem Haushalt, für das du Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhältst
- Keine weitere volljährige Person lebt in der Wohnung (keine „Haushaltsgemeinschaft") – Ausnahme: Das Kind selbst ist volljährig
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
| Anzahl Kinder | Entlastungsbetrag/Jahr | Monatlicher Vorteil (ca.) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 4.260 € | ≈ 355 €/Monat |
| 2 Kinder | 4.260 € + 240 € | ≈ 375 €/Monat |
| 3 Kinder | 4.260 € + 480 € | ≈ 395 €/Monat |
| Jedes weitere Kind | + 240 € | + ca. 20 €/Monat |
Der Entlastungsbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Lohnsteuer berechnet wird. Das führt je nach Steuersatz zu einer monatlichen Ersparnis von 50–150 € oder mehr.
📊 Rechenbeispiel: Sarah, alleinerziehend, 1 Kind, 32.000 € Brutto
Wie beantrage ich Steuerklasse 2?
Steuerklasse 2 wird nicht automatisch vergeben – du musst sie aktiv beantragen. So geht es:
Formular ausfüllen
Lade das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder über ELSTER herunter.
Bestätigung unterschreiben
Du bestätigst im Antrag, dass du alleinerziehend bist und keine weitere volljährige Person in deinem Haushalt lebt. Keine weiteren Belege nötig – es gilt das Selbstauskunftsprinzip.
Beim Finanzamt einreichen
Den Antrag beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt einreichen – persönlich, per Post oder über ELSTER online.
Gilt ab dem Folgemonat
Sobald das Finanzamt die Änderung in die ELStAM eingetragen hat, berücksichtigt dein Arbeitgeber die neue Klasse automatisch.
Steuerklasse 2 und Lohnersatzleistungen
Wie alle Steuerklassen beeinflusst auch Klasse 2 Lohnersatzleistungen, die sich nach dem Nettolohn richten. Da in Klasse 2 weniger Lohnsteuer einbehalten wird als in Klasse 1, fällt das Netto höher aus – und damit auch:
- Arbeitslosengeld I: 67 % des letzten Nettolohns (mit Kind immer 67 %)
- Kurzarbeitergeld: 67 % des entgangenen Nettoentgelts (mit Kind)
- Krankengeld: 70 % des Bruttolohns, max. 90 % des Nettolohns
- Elterngeld: 65–67 % des Nettolohns der letzten 12 Monate
Was passiert, wenn die Voraussetzungen wegfallen?
Du bist verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, wenn du die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 nicht mehr erfüllst – zum Beispiel wenn ein neuer Partner dauerhaft einzieht oder das letzte Kind auszieht. Das Finanzamt stuft dich dann in Klasse 1 zurück. Versäumst du die Mitteilung, kann es bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.
Zusammenfassung: Steuerklasse 2 für Alleinerziehende
- Für wen: Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind im Haushalt, keine weitere erwachsene Person im Haushalt
- Vorteil: Entlastungsbetrag 4.260 € + 240 € je weiteres Kind – direkt im monatlichen Nettolohn
- Beantragen: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt oder über ELSTER
- Nicht automatisch: Du musst Klasse 2 aktiv beantragen – sie wird nicht von selbst vergeben
- Meldepflicht: Bei Wegfall der Voraussetzungen musst du das Finanzamt informieren
Häufige Fragen zu Steuerklasse 2
Wie viel bleibt dir in Steuerklasse 2 konkret netto übrig?
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