Alleinerziehende tragen besondere finanzielle Lasten: Ein Gehalt für Miete, Lebenshaltung und Kinderbetreuung. Der Staat erkennt das an – mit einem eigenen Entlastungsbetrag und der Steuerklasse 2. Was genau dahintersteckt, wer Anspruch hat und wie viel Geld du dadurch sparst, erklärt dieser Ratgeber.

Das Wichtigste auf einen Blick Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, und keiner weiteren erwachsenen Person im Haushalt. Der Entlastungsbetrag 2026 beträgt 4.260 € pro Jahr – das bedeutet spürbar weniger Lohnsteuer monatlich.

Was ist Steuerklasse 2?

Steuerklasse 2 ist eine besondere Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende. Im Vergleich zu Steuerklasse 1 enthält sie einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG. Dieser wird monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – du bekommst also sofort mehr Netto und musst nicht auf die jährliche Steuererklärung warten.

Wer hat Anspruch auf Steuerklasse 2?

Folgende Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:

⚠️ Achtung: Mitbewohner schließen Klasse 2 aus Wenn eine weitere erwachsene Person (z. B. neuer Partner, Elternteil, WG-Mitbewohner) dauerhaft in deiner Wohnung lebt, verlierst du den Anspruch auf Steuerklasse 2 – unabhängig davon, ob diese Person eigene Einkünfte hat.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Anzahl KinderEntlastungsbetrag/JahrMonatlicher Vorteil (ca.)
1 Kind4.260 €≈ 355 €/Monat
2 Kinder4.260 € + 240 €≈ 375 €/Monat
3 Kinder4.260 € + 480 €≈ 395 €/Monat
Jedes weitere Kind+ 240 €+ ca. 20 €/Monat

Der Entlastungsbetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Lohnsteuer berechnet wird. Das führt je nach Steuersatz zu einer monatlichen Ersparnis von 50–150 € oder mehr.

📊 Rechenbeispiel: Sarah, alleinerziehend, 1 Kind, 32.000 € Brutto

Bruttojahresgehalt32.000 €
Lohnsteuer in Klasse 1 (ca.)− 3.800 €
Lohnsteuer in Klasse 2 (ca.)− 3.200 €
Ersparnis durch Klasse 2≈ 600 €/Jahr
Ersparnis pro Monat≈ 50 €/Monat
💡 Steuererklärung erhöht den Effekt In der jährlichen Steuererklärung werden Kinderbetreuungskosten (bis zu 4.000 € absetzbar), Unterhaltszahlungen und weitere Sonderausgaben berücksichtigt. Alleinerziehende erhalten in der Steuererklärung oft zusätzlich Geld zurück.

Wie beantrage ich Steuerklasse 2?

Steuerklasse 2 wird nicht automatisch vergeben – du musst sie aktiv beantragen. So geht es:

1

Formular ausfüllen

Lade das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder über ELSTER herunter.

2

Bestätigung unterschreiben

Du bestätigst im Antrag, dass du alleinerziehend bist und keine weitere volljährige Person in deinem Haushalt lebt. Keine weiteren Belege nötig – es gilt das Selbstauskunftsprinzip.

3

Beim Finanzamt einreichen

Den Antrag beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt einreichen – persönlich, per Post oder über ELSTER online.

4

Gilt ab dem Folgemonat

Sobald das Finanzamt die Änderung in die ELStAM eingetragen hat, berücksichtigt dein Arbeitgeber die neue Klasse automatisch.

Steuerklasse 2 und Lohnersatzleistungen

Wie alle Steuerklassen beeinflusst auch Klasse 2 Lohnersatzleistungen, die sich nach dem Nettolohn richten. Da in Klasse 2 weniger Lohnsteuer einbehalten wird als in Klasse 1, fällt das Netto höher aus – und damit auch:

Was passiert, wenn die Voraussetzungen wegfallen?

Du bist verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, wenn du die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 nicht mehr erfüllst – zum Beispiel wenn ein neuer Partner dauerhaft einzieht oder das letzte Kind auszieht. Das Finanzamt stuft dich dann in Klasse 1 zurück. Versäumst du die Mitteilung, kann es bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.

Zusammenfassung: Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Häufige Fragen zu Steuerklasse 2

Kann ich Steuerklasse 2 auch rückwirkend beantragen?
Für vergangene Jahre nur über die Steuererklärung – dort wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt, auch wenn du während des Jahres noch in Klasse 1 warst. Der Lohnsteuerabzug selbst kann nicht rückwirkend geändert werden.
Mein Kind ist volljährig und wohnt noch bei mir. Habe ich Anspruch?
Ja, solange du für das volljährige Kind noch Kindergeld erhältst (bis 25 Jahre bei Ausbildung/Studium) und keine weitere fremde volljährige Person im Haushalt lebt.
Was ist, wenn das Kind abwechselnd bei mir und beim anderen Elternteil lebt?
Den Entlastungsbetrag bekommt in der Regel der Elternteil, der das Kindergeld erhält. Bei geteiltem Kindergeld kann auf gemeinsamen Antrag auch der Betrag aufgeteilt werden.
Ich bin Minijobber. Gilt Steuerklasse 2 auch für mich?
Bei Minijobs (450/520 €-Jobs) wird in der Regel eine Pauschalsteuer vom Arbeitgeber abgeführt – Steuerklassen spielen hier keine direkte Rolle. Der Entlastungsbetrag wirkt trotzdem in der Steuererklärung.

Wie viel bleibt dir in Steuerklasse 2 konkret netto übrig?

Zum kostenlosen Steuerklassen-Rechner

📚 Quellen & Rechtsgrundlagen