Steuerklasse 6 ist die unbeliebteste aller Steuerklassen – und das aus gutem Grund: Sie kennt keinen Grundfreibetrag, keine Werbungskostenpauschale und keine Sonderausgaben. Wer in Steuerklasse 6 eingestuft wird, zahlt ab dem ersten Euro Lohnsteuer. Warum das so ist, wann es unumgänglich ist und wie du trotzdem möglichst viel von deinem Zweitjob behältst, erklärt dieser Ratgeber.

Das Wichtigste auf einen Blick Steuerklasse 6 gilt automatisch für jedes zweite und weitere Beschäftigungsverhältnis. Alle Freibeträge wurden bereits im Hauptjob (Klasse 1–5) verbraucht. Durch die Steuererklärung am Jahresende bekommst du einen großen Teil der einbehaltenen Steuer zurück.

Wann gilt Steuerklasse 6?

Steuerklasse 6 greift immer dann, wenn du mehr als ein Beschäftigungsverhältnis gleichzeitig hast. Das erste (und in der Regel besser bezahlte) Arbeitsverhältnis wird mit einer normalen Steuerklasse (1–5) abgerechnet. Für alle weiteren Jobs gilt automatisch Klasse 6.

Konkrete Situationen, in denen Klasse 6 anfällt:

⚠️ Kein Grundfreibetrag in Klasse 6 Der Grundfreibetrag (12.096 € in 2026) wurde bereits im Hauptjob vollständig berücksichtigt. In Klasse 6 wird daher vom ersten Euro an Lohnsteuer einbehalten – das führt zu sehr hohen Abzügen, besonders bei kleinen Nebengehältern.

Wie hoch sind die Abzüge in Steuerklasse 6?

Die genaue Steuerlast in Klasse 6 hängt vom Zusatzeinkommen und dem Gesamteinkommen (Hauptjob + Nebenjob) ab. Als Faustregel gilt: Der Grenzsteuersatz aus dem Hauptjob wird auf das Nebeneinkommen angewendet.

📊 Rechenbeispiel: Tom, Hauptjob 3.500 € + Nebenjob 800 € brutto/Monat

Bruttogehalt Hauptjob3.500 €/Monat
Netto Hauptjob (Klasse 1, ca.)≈ 2.350 €
Bruttogehalt Nebenjob800 €/Monat
Lohnsteuer Nebenjob (Klasse 6, ca. 30 %)− 240 €
Sozialabgaben Nebenjob (ca. 21 %)− 168 €
Netto Nebenjob (ca.)≈ 392 €
Gesamtnetto pro Monat≈ 2.742 €
💡 Jahresausgleich macht den Unterschied Der Lohnsteuerabzug in Klasse 6 ist bewusst zu hoch angesetzt – er orientiert sich am Spitzensteuersatz des Gesamteinkommens. In der Steuererklärung wird dann der tatsächliche Gesamtsteuersatz berechnet und du bekommst zu viel gezahlte Steuer zurück. Die Steuererklärung ist bei zwei Jobs de facto Pflicht.

Klasse 6 vs. Minijob – was lohnt sich mehr?

Wer einen Nebenjob aufnimmt, hat manchmal die Wahl: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Klasse 6) oder Minijob (520-Euro-Job). Der Vergleich:

MerkmalMinijob (520 €)Nebenjob (Klasse 6)
Maximales Bruttogehalt520 €/MonatUnbegrenzt
LohnsteuerPauschal 2 % (AG) oder 0 %Ab erstem Euro (hoch)
SozialversicherungNur Rentenversicherung (3,6 %)Volle Beiträge (~21 %)
Netto bei 500 € brutto≈ 482 €≈ 320–360 €
RenteMinimale BeiträgeVollwertige Beiträge
SteuererklärungNicht nötigPflicht (empfohlen)

Für kleine Nebentätigkeiten bis 520 € brutto ist der Minijob in der Regel das Bessere: deutlich weniger Abzüge und kein bürokratischer Aufwand.

Gibt es Ausnahmen – kann man Klasse 6 umgehen?

Im laufenden Jahr nicht. Sobald ein zweites Beschäftigungsverhältnis besteht, gilt Klasse 6 zwingend. Aber es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast langfristig zu reduzieren:

✅ Steuererklärung bei Klasse 6 ist keine Option – sie ist Pflicht Wer in einem Kalenderjahr Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen hatte, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 EStG). Das Finanzamt erwartet die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar übernächstes Jahr).

Steuerklasse 6 bei Jobwechsel

Beim Jobwechsel im laufenden Jahr kann es vorübergehend zur Klasse 6 kommen, wenn der neue Arbeitgeber noch keine ELStAM-Daten abrufen konnte oder der alte Job noch nicht abgemeldet wurde. In diesem Fall einfach beim neuen Arbeitgeber auf den Klärungsbedarf hinweisen – die Korrektur erfolgt automatisch nach Abgleich mit dem Finanzamt.

Zusammenfassung: Steuerklasse 6

Häufige Fragen zu Steuerklasse 6

Kann ich meinen Nebenjob in eine höhere Steuerklasse eintragen lassen?
Nein. Für den Zweitjob gilt zwingend Klasse 6. Es gibt keine Möglichkeit, dem Finanzamt eine andere Klasse zuzuweisen – unabhängig vom Einkommen oder der persönlichen Situation.
Bekomme ich bei der Steuererklärung alle einbehaltenen Beträge zurück?
Nicht zwingend alle, aber oft einen großen Teil. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf das Gesamteinkommen (Hauptjob + Nebenjob) neu. Da in Klasse 6 meist zu viel einbehalten wurde, gibt es in der Regel eine Erstattung.
Gilt Klasse 6 auch für Praktika oder Aushilfsjobs?
Ja, wenn gleichzeitig ein Hauptjob besteht. Ausnahme: Jobben während des Urlaubs beim selben Arbeitgeber oder kurzfristige Beschäftigungen (max. 70 Arbeitstage/Jahr) können pauschal versteuert werden.
Was passiert, wenn ich meinen Hauptjob kündige, aber den Nebenjob behalte?
Der Nebenjob wird dann automatisch zum Hauptjob und bekommt eine andere Steuerklasse (1–5). Du musst dem Finanzamt die Änderung mitteilen, damit die ELStAM-Daten aktualisiert werden.

Wie viel bleibt dir netto – bei Hauptjob und Nebenjob?

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