Die Hochzeit ist beschlossen – doch was ändert sich steuerlich? Mit der Heirat eröffnen sich neue Möglichkeiten bei der Steuerklassenwahl und beim Ehegatten-Splitting. Gleichzeitig gibt es Fallstricke, die Paare kennen sollten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Steuerklasse nach der Heirat sinnvoll ist, was das Splitting bringt und wie der Wechsel funktioniert.

Das Wichtigste auf einen Blick Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingestuft. Ihr könnt einmalig im Heiratsjahr wechseln – in 3/5 oder in 4/4 mit Faktorverfahren. Das Ehegatten-Splitting kann je nach Einkommenskombination Tausende Euro pro Jahr sparen.

Was passiert steuerlich bei der Heirat?

Mit dem Tag der standesamtlichen Heirat gelten beide Partner steuerlich als Ehepaar. Das Finanzamt wird automatisch informiert und stuft beide in Steuerklasse 4 ein – sofern ihr nicht aktiv wechselt.

Entscheidend ist: Die Heirat eröffnet den Zugang zum Ehegattensplitting, dem wohl wichtigsten Steuervorteil für Verheiratete in Deutschland. Dabei werden die gemeinsamen Einkünfte halbiert, der Steuersatz auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis dann verdoppelt – was bei unterschiedlichen Einkommen zu einer deutlich niedrigeren Steuerlast führt.

Steuerklassenkombination nach der Heirat: Welche passt wann?

KombinationGeeignet fürHinweis
4 / 4Ähnliche Gehälter (weniger als 10 % Unterschied)Standard nach Heirat; faire monatliche Aufteilung
4 / 4 mit FaktorUnterschiedliche Gehälter, keine Nachzahlung gewünschtGenaueste Vorauszahlung; Steuererklärung empfohlen
3 / 5Stark unterschiedliche Gehälter (mind. 40/60 oder mehr)Mehr Netto im Monat für Klasse 3; höhere Nachzahlung möglich

📊 Rechenbeispiel: Was bringt 3/5 gegenüber 4/4?

Familie Müller: Jana verdient 60.000 €, ihr Mann Klaus 30.000 € brutto/Jahr

Jana, Klasse 4: monatl. Lohnsteuerca. 900 €
Klaus, Klasse 4: monatl. Lohnsteuerca. 280 €
Gesamt Klasse 4/4ca. 1.180 €/Monat
Jana, Klasse 3: monatl. Lohnsteuerca. 620 €
Klaus, Klasse 5: monatl. Lohnsteuerca. 510 €
Gesamt Klasse 3/5ca. 1.130 €/Monat
Monatlicher Liquiditätsvorteil durch 3/5ca. 50 €
Hinweis: Das Jahresergebnis ist bei beiden Kombinationen identisch – der Unterschied ist nur die monatliche Vorauszahlung.
💡 Steuerklasse beeinflusst Netto, nicht die Jahressteuer Egal ob 4/4 oder 3/5 – die tatsächliche Einkommensteuer für das Jahr ist dieselbe. Die Kombination bestimmt nur, wie viel monatlich einbehalten wird. Wer 3/5 wählt und höhere Abzüge für Klasse 5 hat, bekommt diese am Ende des Jahres in der Steuererklärung zurück.

So wechselt ihr die Steuerklasse nach der Heirat

1
Standesamtliche Heirat

Ab diesem Datum gelten beide steuerlich als Eheleute – auch wenn die Steuerklasse noch nicht geändert wurde.

2
Formular ausfüllen

„Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" – erhältlich beim Finanzamt oder unter elster.de.

3
Gemeinsam beantragen

Beide Partner müssen unterschreiben. Der Antrag kann per Post, persönlich oder über ELSTER eingereicht werden.

4
Arbeitgeber informieren

Das Finanzamt übermittelt die neue Steuerklasse elektronisch über ELStAM an die Arbeitgeber – in der Regel nach wenigen Tagen.

5
Gilt ab dem nächsten Lohnlauf

Die neue Steuerklasse wird ab dem Folgemonat angewendet. Rückwirkend im Heiratsjahr ist ebenfalls möglich.

Das Ehegatten-Splitting: Wie viel spart es?

Das Ehegatten-Splitting (§ 26b EStG) ist die bedeutendste steuerliche Vergünstigung für Verheiratete. Es wird automatisch in der Steuererklärung angewendet, wenn ihr die Zusammenveranlagung wählt (was fast immer sinnvoll ist).

EinkommenskombinationSteuer ledig (je)Steuer verheiratet (Splitting)Ersparnis
60.000 € + 0 €15.500 € + 0 €ca. 10.800 €ca. 4.700 €/Jahr
60.000 € + 30.000 €15.500 € + 5.000 €ca. 18.200 €ca. 2.300 €/Jahr
60.000 € + 55.000 €15.500 € + 13.000 €ca. 26.500 €ca. 2.000 €/Jahr
60.000 € + 60.000 €15.500 € + 15.500 €ca. 31.000 €ca. 0 €

Das Splitting-Modell lohnt sich am meisten, wenn die Einkommensunterschiede groß sind. Bei identischen Gehältern gibt es keinen Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung.

⚠️ Klasse 3/5 macht die Steuererklärung zur Pflicht Wer die Kombination 3/5 wählt, muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Das ist kein großes Problem – in den meisten Fällen gibt es sogar eine Erstattung – sollte aber eingeplant werden.
✅ Tipp: Steuerklasse rechtzeitig vor dem Elterngeld wechseln Das Elterngeld berechnet sich aus dem Nettogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Wer in Klasse 3 ist, hat ein höheres Netto – und damit ein höheres Elterngeld. Mindestens 7 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin wechseln!

Zusammenfassung: Heirat und Steuerklasse

Häufige Fragen zu Heirat und Steuerklasse

Ab wann gilt die neue Steuerklasse nach der Hochzeit?
Rückwirkend ab dem Heiratsjahr – auch wenn ihr die Heirat erst im Dezember vollzieht. In der Steuererklärung des Heiratsjahres könnt ihr erstmals die Zusammenveranlagung (Splitting) beantragen, was die Steuerersparnis rückwirkend für das gesamte Jahr bringt.
Müssen wir nach der Hochzeit eine Steuererklärung machen?
Nur wenn ihr die Kombination 3/5 gewählt habt oder andere Pflichtgründe vorliegen. Bei 4/4 ohne Faktor besteht keine Pflicht. Aber: Im Heiratsjahr lohnt sich die freiwillige Erklärung fast immer wegen des Ehegattensplittings.
Was ist, wenn ein Partner selbstständig ist?
Selbstständige haben keine Steuerklasse. Der angestellte Partner behält seine Klasse (z. B. 1). In der gemeinsamen Steuererklärung wird trotzdem das Splitting angewendet – der Vorteil entsteht unabhängig von der Steuerklasse.
Gilt das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2013 gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen dieselben steuerlichen Regelungen wie für heterosexuelle Ehepaare – inklusive Splitting und Steuerklassenwahl.

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