Wenn du heiratest oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehst, stehst du vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Steuerklassenkombination ist für euch als Paar am günstigsten? Die zwei häufigsten Optionen sind 3/5 und 4/4 – und beide haben klare Vor- und Nachteile, die von eurem Einkommensverhältnis abhängen.

In diesem Ratgeber erklären wir den Unterschied, zeigen konkrete Rechenbeispiele und helfen dir zu entscheiden, welche Kombination für euren Haushalt am sinnvollsten ist.

Das Wichtigste auf einen Blick 3/5 lohnt sich bei großem Einkommensunterschied (mind. 30–40 %). 4/4 ist fairer bei ähnlichem Einkommen. Wer das Beste beider Welten will, sollte das Faktorverfahren prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen 3/5 und 4/4?

Beide Kombinationen sind für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner gedacht. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wie die monatliche Lohnsteuer auf beide Partner aufgeteilt wird.

Steuerklasse 3/5: Der Besserverdienende wählt Klasse 3, die niedrigste Steuerbelastung hat – fast so, als würde das gesamte Einkommen des Paares bei einer Person anfallen. Der Partner in Klasse 5 zahlt dafür die höchsten möglichen Abzüge. Monatlich bleibt dem Hauptverdiener mehr Netto – am Jahresende wird jedoch gemeinsam abgerechnet, was oft eine Nachzahlung bedeutet.

Steuerklasse 4/4: Beide Partner werden wie Alleinstehende besteuert. Die Steuerlast ist gleichmäßiger verteilt. Monatlich bleibt weniger Spielraum beim Hauptverdiener, aber am Jahresende gibt es kaum Überraschungen – und keine Pflicht zur Steuererklärung (außer bei weiteren Einkünften).

Der direkte Vergleich

Merkmal Klasse 3 / 5 Klasse 4 / 4
Monatliches Netto (Besserverdiener) Höher Mittel
Monatliches Netto (Geringverdiener) Deutlich geringer Höher
Steuererklärung Pflicht Ja, immer Nein (meist)
Nachzahlung am Jahresende Oft ja Selten
Jährliche Gesamtsteuer des Paares Identisch Identisch
Vorteilhaft bei großem Einkommensunterschied Ja Weniger
Empfohlen bei ähnlichem Einkommen Nein Ja
Wichtig: Die Jahressteuer ist immer gleich Ob ihr 3/5 oder 4/4 wählt – die gesamte Einkommensteuer, die ihr als Paar im Jahr zahlt, ist identisch. Der Unterschied liegt nur darin, wann und wie gleichmäßig sie abgezogen wird.

Rechenbeispiel 1: Großer Einkommensunterschied

Situation: Anna verdient 5.000 € brutto/Monat, ihr Partner Tom 1.500 € brutto/Monat.

💼 Kombination 3/5 (Anna = Klasse 3, Tom = Klasse 5)

Anna – Brutto5.000 €
Anna – Lohnsteuer (Klasse 3, ca.)− 460 €
Tom – Brutto1.500 €
Tom – Lohnsteuer (Klasse 5, ca.)− 310 €
Gemeinsames Netto (vor Sozialabgaben)≈ 5.730 €

⚖️ Kombination 4/4 (beide Klasse 4)

Anna – Brutto5.000 €
Anna – Lohnsteuer (Klasse 4, ca.)− 760 €
Tom – Brutto1.500 €
Tom – Lohnsteuer (Klasse 4, ca.)− 70 €
Gemeinsames Netto (vor Sozialabgaben)≈ 5.670 €

In diesem Fall bringt 3/5 monatlich rund 60 € mehr ins gemeinsame Haushaltskonto – allerdings ist am Jahresende mit einer Nachzahlung zu rechnen, weil Tom in Klasse 5 zu wenig Steuern gezahlt hat. Unterm Strich ist das Jahresergebnis identisch.

Rechenbeispiel 2: Ähnliches Einkommen

Situation: Beide Partner verdienen je 3.500 € brutto/Monat.

🚫 Kombination 3/5 bei gleichem Einkommen – nicht empfehlenswert

Partner A – Lohnsteuer (Klasse 3, ca.)− 260 €
Partner B – Lohnsteuer (Klasse 5, ca.)− 760 €
Gesamt Lohnsteuer≈ 1.020 €

✅ Kombination 4/4 bei gleichem Einkommen – ideal

Partner A – Lohnsteuer (Klasse 4, ca.)− 490 €
Partner B – Lohnsteuer (Klasse 4, ca.)− 490 €
Gesamt Lohnsteuer≈ 980 €

Bei gleichem Einkommen produziert 3/5 eine unnötig hohe monatliche Steuerlast für Partner B – und am Jahresende trotzdem eine Nachzahlung, weil Partner A zu wenig bezahlt hat. 4/4 ist hier klar die bessere Wahl.

Wann lohnt sich 3/5 wirklich?

Die Kombination 3/5 lohnt sich primär in einem Szenario: wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – Faustregel: mindestens 30–40 % Unterschied im Bruttoeinkommen. Klassische Beispiele:

In diesen Fällen profitiert die Familie davon, dass der Besserverdienende monatlich mehr Netto erhält und damit Spielraum für laufende Ausgaben hat. Die unvermeidliche Steuererklärung am Jahresende ist der Preis dafür – und sie lässt sich für verheiratete Paare ohnehin kaum vermeiden.

Wann lohnt sich 4/4?

Klasse 4/4 ist die unkompliziertere Wahl. Sie eignet sich besonders, wenn:

⚠️ Achtung: Klasse 5 kann soziale Leistungen beeinflussen Wer in Steuerklasse 5 ist, hat ein deutlich niedrigeres Netto auf der Gehaltsabrechnung. Das kann relevant sein, wenn ihr Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld berechnet – diese Leistungen orientieren sich am Nettolohn. Mehr dazu in unserem Artikel zu Steuerklasse und Elterngeld.

Die dritte Option: Faktorverfahren

Viele Paare kennen eine dritte Möglichkeit nicht: das Faktorverfahren (Klasse 4 mit Faktor). Dabei bleibt ihr beide in Klasse 4, aber das Finanzamt errechnet einen individuellen Faktor (z. B. 0,72), der die Steuerlast exakt nach eurem Einkommensverhältnis aufteilt.

Das Ergebnis: faire Verteilung wie bei 4/4, monatliches Netto näher an 3/5 – und kaum Nachzahlungen am Jahresende. Für viele Paare ist das Faktorverfahren die klügste Wahl.

→ Faktorverfahren im Detail erklärt

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Ihr könnt die Steuerklassenkombination einmal pro Kalenderjahr kostenlos wechseln. Der Wechsel ist möglich:

Der Wechsel gilt ab dem nächsten Monat nach Bearbeitung durch das Finanzamt. Stellt den Antrag also rechtzeitig – idealerweise im November oder Dezember für das Folgejahr.

📅 Sonderregel: Jahresbeginn Wenn ihr den Wechsel bis zum 30. November des laufenden Jahres beantragt, gilt er noch für das gesamte Folgejahr rückwirkend ab Januar – das ergibt oft eine Erstattung bei der Steuererklärung.

Häufige Fragen zu 3/5 und 4/4

Zahlen wir mit 3/5 weniger Steuern als mit 4/4?

Nein. Die Jahressteuer ist bei beiden Kombinationen identisch. Der Unterschied liegt nur in der monatlichen Verteilung des Steuerabzugs. Wer 3/5 wählt, zahlt monatlich weniger beim Hauptverdiener – und entsprechend mehr am Jahresende nach.

Muss ich bei 4/4 eine Steuererklärung machen?

Bei reiner Kombination 4/4 ohne weitere Einkünfte (Vermietung, Kapitalerträge usw.) besteht keine Pflicht zur Steuererklärung. Freiwillig lohnt sie sich aber fast immer, da Werbungskosten, Sonderausgaben und Kirchensteuer geltend gemacht werden können.

Was passiert, wenn wir uns trennen?

Im Jahr der dauerhaften Trennung gilt noch das Splittingverfahren. Ab dem Folgejahr wird jeder als ledig behandelt – Klasse 5 fällt dann automatisch weg, und beide werden wieder in Klasse 1 eingeordnet (oder 2 bei Kindern).

Kann ich 3/5 beantragen, obwohl wir gleich viel verdienen?

Ja, formal ist das möglich. Sinnvoll ist es aber nicht: Bei gleichem Einkommen entstehen mit 3/5 regelmäßige Nachzahlungen ohne monatlichen Netto-Vorteil. Die Kombination 4/4 ist in diesem Fall die deutlich klügere Wahl.

Fazit: Welche Kombination ist die richtige für euch?

  • 3/5 wählen wenn: Einer verdient deutlich mehr (mind. 30–40 % Unterschied), ihr monatlich mehr Liquidität beim Hauptverdiener wollt und eine Steuererklärung ohnehin einreicht.
  • 4/4 wählen wenn: Ihr ähnlich viel verdient, keine Überraschungen am Jahresende wollt oder wenn der geringer verdienende Partner finanzielle Unabhängigkeit möchte.
  • Faktorverfahren prüfen wenn: Ihr das Beste aus beiden Welten wollt – faire Verteilung, wenig Nachzahlung, trotzdem optimiertes Netto.

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